Anerkennungsrichtlinien

Vom Leichtathletik-Verband Pfalz ausgestellte Trainer-Lizenzen müssen in regelmäßigen Abständen bei uns verlängert werden. Dazu ist der Besuch von Fortbildungen notwendig. Sollten Sie zur Verlängerung Ihrer Lizenz eine Fortbildung eines anderen Bildungsträgers (z.B. Sportbund, Universität etc.) besuchen wollen, stimmen Sie dies bitte im Vorfeld mit uns ab. So können Sie sicher sein, dass die von Ihnen besuchte Fortbildung von uns zur Verlängerung anerkannt wird. Besuchte Lehrgänge in unseren Nachbarverbänden werden für die jeweilige Lizenzstufe anerkannt. Zur Verlängerung Ihrer Lizenz senden Sie diese inklusive der Fortbildungsnachweise an unsere Geschäftsstelle. Bitte reichen Sie uns außerdem bei jeder Lizenzverlängerung den „Ehrenkodex für Trainer/innen“ unterschrieben ein.

C- und B-Lizenzen

Alle C- und B-Lizenzen haben eine Gültigkeit von 4 Jahren. Für die Verlängerung müssen 15 LE nachgewiesen werden. Davon dürfen 5 LE allgemeinen Bezug haben (z.B. Verletzungsprophylaxe, Sportpsychologie), mindestens 10 LE müssen fachspezifischen Bezug haben. Bitte beachten Sie, dass die Art der Fortbildung zur entsprechenden Lizenzstufe passen muss, so werden etwa nicht alle Fortbildungen zur Verlängerung der B-Lizenz anerkannt. Hospitationen zur Lizenzverlängerung sind nur im Ausnahmefall und in vorheriger Absprache mit unserem Lehrwart möglich. Ungültig gewordene Lizenzen erfordern ggf. erhöhten Umfang zur Reaktivierung. Details können der Lehrordnung des Deutschen Leichtathletik-Verbands entnommen werden.