Zur Personalsituation bei Verbandsveranstaltungen
von Sebastian Mayer
Wie bereits letztes Jahr berichtet gestaltet sich die Personalsituation bei Verbandsveranstaltungen zunehmend schwieriger.
Um dem Abhilfe zu schaffen haben der Verbandsrat und das Komitee Wettkampforganisation eine Neuerung beschlossen:
Beginnend mit der Freiluftsaison 2025 sind alle Vereine, die bei einer Verbandsveranstaltung mit mindestens 5 Teilnehmern vertreten sind, verpflichtet pro 5 gemeldeten Teilnehmern einen Helfer/Kampfrichter zur zu Verfügung stellen. Für jeden nicht gestellten Helfer/Kampfrichter wird eine Gebühr in Höhe von 20,00 € erhoben. Die Meldung der Helfer/Kampfrichter muss per Email bis zum Meldeschluss an die Geschäftsstelle erfolgen. Kampfrichter, die über den Verband eingeladen werden, werden für ihren Stammverein mitberücksichtig, diese sind ebenfalls zu benennen.
Festgehalten ist diese neue Regelung sowohl in der Gebührenordnung als auch in den allgemeinen Ausschreibungsbestimmungen. Zusätzlich wird dieser Passus in jede Ausschreibung aufgenommen.